Plan zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht

 

Pädagogischer und organisatorischer Plan

zur lernförderlichen Verknüpfung

von Präsenz- und Distanzunterricht

 Stand: November 2020

 

 

Einleitung

Im Schuljahr 2020/2021 findet in der Adolf-Clarenbach-Schule nach den Sommerferien Präsenzunterricht im Klassenraum bei voller Gruppenstärke als Regelfall statt. Die Kriterien für einen erfolgreichen Präsenzunterricht gelten grundsätzlich auch für einen (hoffentlich nicht) anstehenden Distanzunterricht.

Während es im zweiten Schulhalbjahr 2019/2020 nicht vorgesehen war, dass Leistungen, die während des Distanzlernens erbracht wurden, in die Bewertungen einfließen, so gibt es hierzu zum laufenden Schuljahr aktualisierte Vorgaben.

Das Kollegium der Adolf-Clarenbach-Schule hat sich in einer Konferenz, in Anlehnung an die Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht aus dem Schuljahr 2019/20 und der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG vom 02.Oktober 2020, auf das vorliegende Konzept verständigt.

 

Rechtliche Grundlagen

Für das Schuljahr 2020/2021 wurden die rechtlichen Grundlagen durch die Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs-und Prüfungsordnungen gemäß §§52 SchulG ergänzt. Diese Verordnung soll den Distanzunterricht als Ergänzung zum Präsenzunterricht in der herkömmlichen Form rechtlich verankern. Der Distanzunterricht wird somit als eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform definiert.

Der Distanzunterricht beruht auf einem pädagogischen und organisatorischen Plan. Im Bedarfsfall wird der Distanzunterricht von der Schulleiterin im Rahmen der Unterrichtsverteilung eingerichtet und die Schulleitung informiert die zuständige Schulaufsicht und Schulkonferenz darüber.

Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichtes und die regelmäßige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schüler/innen.

Eine weitere Neuerung für das Schuljahr 2020/21 ist die Bewertung von Leistungen im Distanzunterricht.

Der Unterricht in Distanz findet genauso wie der Unterricht in Präsenz auf Grundlage und Übereinstimmung mit den geltenden Lehrplänen statt.

Für Schüler/innen mit relevanten Vorerkrankungen entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt werden können (Distanzunterricht).

 

Organisation

Ausgangslage der Schule

Im Schuljahr 2020/21 sind alle Lehrkräfte unserer Schule verfügbar – weiteres schulisches Personal ist in der Adolf-Clarenbach-Schule nicht eingesetzt.

Das Kollegium arbeitet schon seit Jahren professionell und gestärkt in Jahrgangsteams zusammen.

Zu den verfügbaren technischen Ressourcen gehören eine fest installierte, digitale Tafel mit zugehörigem Laptop, 15 Computer ohne Kamera und nicht immer einsatzfähig (fehlende Images/ Programme, nicht funktionsfähiges Internet), ein Multifunktionsgerät, drei Beamer, 2 Laptops, Dokumentenkamera, 11 Mikrofone mit Aufnahmefunktion, TV Gerät mit DVD Spieler, 36 Ipads mit Ladegerät und einer Ladetasche (Ipads sind unbespielt).

Die Anwendungstools Logineo und Logineo LMS wurden mit Beschluss der Schulkonferenz im Juni 2020 beantragt.

Die ANTON-App ist sukzessive eingeführt.

Leider fehlen in unserer Schule immer noch die nötigen Endgeräte für die Lehrkräfte.

Eine Abfrage nach der ersten Schulschließung bzgl. digitaler Ausstattung in den Haushalten führte zu der Entscheidung, zunächst vorwiegend analog weiterzuarbeiten. Apps, Lernplattformen, Videos, (auch zu Sportübungen) oder ähnliches sind bis dato ein zusätzliches Lernangebot.

 

Organisatorischer Plan

Bei einer notwendigen Kombination von Präsenz-und Distanzunterricht ist der Anteil von Präsenz-und Distanzunterricht in Abhängigkeit von Alter und Bedürfnissen der Lernenden zu betrachten. Für unsere Schule gelten dabei folgende Auswahlkriterien:

  • Alter der Schüler/innen (Eingangsklassen)
  • Selbstständigkeit der Schüler/innen
  • Erfahrungen mit Formaten des eigenständigen Lernens
  • soziale Bedürfnisse der Schüler/innen
  • Fachinhalte

 

Vorbereitung von Distanzunterricht im Rahmen des Präsenzunterrichts

Der Präsenzunterricht wird für alle Klassen in den Jahrgangsstufenteams vorbereitet und besonders eng abgestimmt, um auf die Situation eines eintretenden Distanzlernens vorbereitet zu sein.

„Plane den Unterricht so, dass er mit möglichst wenigen Änderungen sowohl im Präsenz- als auch im reinen Distanzunterricht umsetzbar ist.“

Selbstgesteuerte und selbständige Lernformen (z.B. Wochenplanarbeit, projektartiges Arbeiten u.ä.) werden im Präsenzunterricht schwerpunktmäßig eingeführt und trainiert, um die Schüler/innen auf das Distanzlernen vorzubereiten.

Leitbild zum Distanzlernen:

  • Die Lehrerinnen stimmen sich schulintern über Inhalte/ Erklär- und Kontrollmöglichkeiten/ Kommunikationswege etc. ab.
  • Jedes Kind hat ein Recht auf angemessenes lehrplanbezogenes Lernmaterial
  • Jedes Kind hat das Recht, dass seine Lernmaterialien nicht nur kontrollierenden, sondern erklärenden Charakter haben
  • Jedes Kind hat das Recht, auf ein individuelles, inhaltliches Feedback zu den erledigten Arbeitsmaterialien
  • Jedes Kind hat ein Recht auf die persönliche Kommunikation mit seiner Lehrerin
  • Die Eltern können zu festgelegten Zeiten Kontakt zu den Lehrerinnen aufnehmen, um ihre Anliegen einzubringen.

 

Einbindung von Lehrenden und Lernenden mit attestierter individueller Risikoeinschätzung

Schüler/innen, die aus Gründen des Infektionsschutzes keinen Präsenzunterricht erhalten, werden anders als erkrankte Schüler/innen im Distanzunterricht unterrichtet. Bei Unterrichtsszenarien mit Phasen von Distanzunterricht bedarf es einer nachvollziehbaren und verbindlichen Unterrichtsdokumentation.

Der soziale Kontakt wird auf jeden Fall aufrechterhalten z.B. durch Telefon- oder Mailkontakt.

Lehrkräfte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes vom Präsenzunterricht befreit sind (Risikogruppen oder Quarantäne), werden für die Erteilung von Distanzunterricht eingesetzt.

 

Rahmenbedingungen der Kommunikation

Kommunikation im Kollegium

Lehrerinnenkonferenzen in Präsenz werden ggf. um die Möglichkeit durch eine Teilnahme an „Teams“, einem Videotool, erweitert.

Den Klassenlehrerinnen kommt eine besondere Verantwortung zu! Bei ihnen laufen alle Informationen und Absprachen zusammen. Unsere Teamstrukturen wirken unterstützend und zielfördernd.

Kommunikation mit Schüler/innen

Es bedarf festgelegter Zeiten, zu denen die Schüler/innen die Lernaufgaben oder ein Feedback der Lehrkraft für den Distanzunterricht erhalten.

Die Schüler/innen werden mit der Aufgabenstellung darüber informiert, dass die Aufgaben zu den Fächern, die sie zu Anfang der Woche (Montag) bekommen haben, bis zum darauffolgenden Montag zu bearbeiten sind. Die Abgabe erfolgt im Foyer und vor den Klassenräumen. Die notwendigen Materialien für das Distanzlernen werden den Kindern auf verschiedenen Wegen zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus ermöglichen festgelegte Telefonnummern und Emailadressen den täglichen Kontakt mit den Lehrerinnen.

Kommunikation mit Eltern

Diese wird durch regelmäßige Ankündigungen auf unserer Homepage gewährleistet. Die Schulpflegschaftsvorsitzende ist aktiv mit einbezogen.

Einheitliche Kommunikationswege, feste Ansprechpartnerinnen, sowie feste Sprechzeiten für Eltern, unterstützen diese bei der Verantwortung, dass ihr Kind erfolgreich den Pflichten im Distanzunterricht nachkommen kann.

Auch haben die Klassenpflegschaftsvorsitzenden privat WhatsApp Gruppen für ihre Klassen eingerichtet, um allgemeine Informationen weiterzuleiten.

Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Angelehnt an die „Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß §52 SchulG“ (02.10.2020), wird der Lernerfolg überprüft und Leistung bewertet.

In den Phasen des Distanzlernens werden verbindliche Absprachen in den Jahrgangsstufenteams über die Auswahl und die Menge der Lernangebote, sowie über die Wege des Feedbacks und der Leistungsrückmeldung an die Schüler/innen getroffen.

 

Unterricht /Pausenregelung

  • Der Unterricht beginnt für alle Kinder um 7.55 Uhr.
  • Jede Klasse hat einen zugewiesenen Eingangsbereich und stellt sich vor Unterrichtsbeginn auf.
  • Die Kinder der Klassen werden von den Lehrerinnen vor Unterrichtsbeginn abgeholt. Bei Eintritt in das Schulgebäude desinfizieren oder waschen die Schüler/innen ihre Hände.
  • Es gilt das Klassenlehrerinnenprinzip.
  • Förderunterricht findet innerhalb der Klassengruppen statt.
  • Die Sporthalle wurde bis zu den Herbstferien nicht genutzt, der Sportunterricht fand auf dem Schulhof statt.
  • Die Schule verfügt über zwei Schulhöfe, die eine versetzte Pausenregelung aller Klassen möglich macht.
  • Während der Regenpause –nach der Frühstückspause am Platz -halten sich die Kinder mit Mundnasebedeckung im Klassenraum auf. Dieser wird möglichst durchlüftet.
  • Der Vertretungsplan wird durch die Schulleitung erstellt. Folgende Kriterien finden u.a. Beachtung:

 

Vertretungskonzept

Bevor eine Klasse ins Distanzlernen geht, werden zunächst alle schulischen /personellen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Es wird versucht, möglichst allen Klassen 4 Unterrichtsstunden zu ermöglichen.

Freie Tage/Freistunden werden für den Vertretungsunterricht aufgegeben, eventuell Anordnung von Mehrarbeit.

 

Angepasstes Betreuungskonzept

  • Auch in der gesamten Betreuung findet keine Durchmischung der Gruppen statt (ein Betreuungskind besucht zwei feste Bezugsgruppen!)
  • Betreuungszeit ist Maskenzeit

 

Krankheitssymptome / Krankheit / Abholung

Kinder, die ausschließlich die Symptome eines Schnupfens zeigen, sollen zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Treten keine weiteren Symptome auf, so kann das Kind wieder zum Unterricht kommen.

Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern reicht. Kinder, die weitere Krankheitssymptome zeigen (Fieber, Husten etc.) dürfen nicht in die Schule. Hier ist eine diagnostische Abklärung durch einen Arzt zu veranlassen. In jedem Fall ist die Schule sofort zu benachrichtigen. Auch hier reicht eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern.

Kinder, die entsprechende Symptome (Schnupfen, Halsschmerzen, Unwohlsein, fiebrig) aufweisen und in der Schule sind, müssen von den Eltern unverzüglich abgeholt werden. Die Eltern werden telefonisch informiert und bis zum Verlassen der Schule müssen diese Kinder getrennt von anderen untergebracht werden.

Die Eltern holen ihr Kind auf dem Schulhof ab. (Telefonat zum Sekretariat, Hausmeister kontaktieren.

(siehe Anlage –Information des Ministeriums „Wenn mein Kind zu Hause erkrankt“

 

Unterlagen zu einer etwaigen Rückverfolgung von infizierten Kindern

  • Ein aktueller beständiger Sitzplan der Schüler/innen liegt jederzeit zugänglich und ersichtlich im Klassenraum und im Sekretariat.
  • Im Betreuungsbereich liegen die Listen der Schüleranwesenheitsdokumentation für Schulleitung zugänglich bereit.

 

Handlungsvorgaben zu Elternkontakten und Schulmitwirkungsvorhaben

  • klassengetrennte Durchführung in den Klassenräumen auf den Stühlen der eigenen Kinder oder
  • Outdoor-Pflegschaftssitzung
  • Sitzplan über anwesende Eltern
  • Maskenpflicht auf dem kompletten Schulgelände
  • Desinfektion bei Betreten der Schule und beim Verlassen der Schule
  • Lüften
  • Abstand einhalten zwischen den Klassen
  • Elterngespräche coronakonform